- Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß §4 Abs. 3 Satz 1 EStG anhand der Aufzeichnungen von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- Erstellung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses basierend auf der entsprechenden Buchführung
- Eröffnungsbilanz sowie Sonder- und Zwischenabschlüsse